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   KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, 161 AR 274/19   

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KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, 161 AR 274/19 (https://dejure.org/2019,82851)
KG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, 161 AR 274/19 (https://dejure.org/2019,82851)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 5 Ws 211/19, 161 AR 274/19 (https://dejure.org/2019,82851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 11 StGB, § 68b Abs 1 S 2 StGB, § 68b Abs 2 S 1 StGB, § 68b Abs 2 S 2 StGB
    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und Therapieweisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Neben der sich auch hier niederschlagenden unzureichenden Bestimmung der Terminshäufigkeit hat sie es jedoch offen gelassen, welche Art von Therapie durchgeführt werden soll (vgl. dazu KG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 -, juris Rn. 25).

    An einer eigenen Neufassung der Anordnungen ist der Senat gehindert; denn es ist ihm verwehrt, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen (vgl. KG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Der Verurteilte muss der Weisung als solcher unmissverständlich entnehmen können, mit welchem Verhalten er gegen sie verstößt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 4/15 - für Auflagen und Weisungen nach den §§ 56b, 56c StGB vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 BvR 2343/14 -, juris Rn. 28 f., und vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 -, juris Rn. 18).

    Lediglich die Anberaumung der konkreten Vorstellungstermine innerhalb eines in der Weisung selbst fest bestimmten Turnus kann der jeweils beteiligten Stelle übertragen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011, a. a. O.; betreffend eine Meldeweisung im Rahmen einer Bewährung).

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13

    Bestimmtheit einer Kontrollweisung gemäß § 68b StGB

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Dabei reicht es aus, dass der Betäubungsmittelkonsum ein mittelbarer Beitrag zur erneuten Straffälligkeit sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 605/13 - juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 Ws 82/18 - jeweils m. w. Nachw.).

    Sie benennt die Art der Kontrollen, bezeichnet die Stelle, bei welcher diese vorgenommen werden sollen und legt auch eine Obergrenze für deren Häufigkeit fest (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Kontrollweisung etwa OLG Hamm, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - III-5 Ws 303/16 -, juris Rn. 25; KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 605/13 -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    a) aa) Eine Abstinenzweisung muss geeignet sein, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen; es muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass Straftaten unterbleiben, die im Falle weiteren Suchtmittelkonsums zu erwarten wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Der Verurteilte muss der Weisung als solcher unmissverständlich entnehmen können, mit welchem Verhalten er gegen sie verstößt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 4/15 - für Auflagen und Weisungen nach den §§ 56b, 56c StGB vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 BvR 2343/14 -, juris Rn. 28 f., und vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 -, juris Rn. 18).
  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Für eine ausreichend bestimmte Vorstellungsweisung bedarf es danach neben der Bezeichnung der Einrichtung zumindest auch der Festlegung der Häufigkeit der wahrzunehmenden Termine durch das Gericht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6. September 2007 - 2 Ws 423/07 -, juris Rn. 15).
  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung der Dauer der Unterstellung unter

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (stRspr., vgl. etwa KG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 -, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris Rn. 9; jeweils m. w. Nachw.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 453 Rn. 12).
  • OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18

    Beschwerde gegen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Dies genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. OLG Frankfurt, a. a. O.; ebenso für die bloße Bestimmung einer Mindestzahl an monatlichen Terminen OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 -, juris Rn. 17; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 Ws 765/08

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Vorlage von Nachweisen beim

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    In Ausprägung des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Bestimmtheitserfordernisses verpflichtet § 68b Abs. 1 Satz 2 StGB das Gericht ausdrücklich zur genauen Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens (vgl. KG, Beschluss vom 6. März 2012 - 2 Ws 84/12 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. August 2008 - 3 Ws 765/08 -, juris Rn. 6).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Auszug aus KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (stRspr., vgl. etwa KG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 -, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris Rn. 9; jeweils m. w. Nachw.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 453 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 06.12.2016 - 5 Ws 303/16

    Führungsaufsicht, Erledigung, Suchtmittelkontrolle, Kostentragungspflicht

  • KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 310/23

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Meldeweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg richtet sich ausschließlich gegen diese Weisung unter Ziffer 1, die sie unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 09.03.2023 - 4 Ws 57/23 -, juris) und anderer obergerichtlicher Entscheidungen (KG, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19 - 161 AR 274/19 -, BeckRS 2019, 51984; OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 -, juris) für zu unbestimmt und deshalb gesetzwidrig hält, weil die Festlegung der Häufigkeit der wahrzunehmenden Termine vom Gericht zu bestimmen sei und nicht dem Bewährungshelfer überlassen werden dürfe.

    Danach hat das Gericht und nicht erst der Bewährungshelfer bei der Erteilung strafbewehrter Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht die Vorgaben so bestimmt zu formulieren, dass der Verurteilte der Weisung unmissverständlich entnehmen können muss, mit welchem Verhalten er gegen sie verstößt (vgl. KG, Beschluss vom 11.12.2019, a.a.O.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06.03.2023 - 1 Ws 31/23 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2023, a.a.O.).

    Der Senat hält im Lichte dieser Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die vorliegend erteilte Vorstellungsweisung, die innerhalb eines eng bemessenen Zeitraums (monatlich) eine Untergrenze ("mindestens einmal monatlich") und eine Obergrenze ("maximal dreimal monatlich") festlegt, für hinreichend bestimmt (so auch: OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 -, BeckRS 2012, 17450; BayObLG, Beschluss vom 23.10.2020 - 203 StRR 414/20 -, BeckRS 2020, 35129; vgl. auch BGH NStZ-RR 2021, 307; a.A. KG, Beschluss vom 11.12.2019, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2023, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 -, juris).

  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22

    Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).

    Es ist - insoweit entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht schematisch jede Abstinenzweisung gegenüber einem langjährigen Suchterkrankten ohne erfolgreichen Therapieabschluss als unzumutbare Anordnung anzusehen, sondern es kommt nach der vorzitierten Rechtsprechung auf die Würdigung der Umstände des Einzelfalls an (siehe BVerfG, a.a.O., juris Rn. 26; ebenso KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 9 f., StV 2021, 310 (Ls.)).

  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21

    Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung

    In Ausprägung des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Bestimmtheitserfordernisses verpflichtet § 68b Abs. 1 Satz 2 StGB das Gericht ausdrücklich zur genauen Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens (vgl. KG, Beschluss vom 6. März 2012 - 2 Ws 84/12 - Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 Ws 211/19 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. August 2008 - 3 Ws 765/08 -, juris Rn. 6).

    Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - und 11. Dezember 2019, a. a. O.; OLG Frankfurt, a. a. O.).

  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 22/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).

    Es ist - insoweit entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht schematisch jede Abstinenzweisung gegenüber einem langjährigen Suchterkrankten ohne erfolgreichen Therapieabschluss als unzumutbare Anordnung anzusehen, sondern es kommt nach der vorzitierten Rechtsprechung auf die Würdigung der Umstände des Einzelfalls an (siehe BVerfG, a.a.O., juris Rn. 26; ebenso KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 9 f., StV 2021, 310 (Ls.)).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot bei Melde-, Kontroll- oder Vorstellungsweisungen im Rahmen der

    Der Verurteilte muss der Weisung als solcher daher unmissverständlich entnehmen können, mit welchem Verhalten er gegen sie verstößt (KG, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 Ws 211/19, BeckRS 2019, 51984 Rn. 14; für Auflagen und Weisungen nach den § 56b, § 56c StGB vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 BvR 2343/14, NJW 2016, 148, 149).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot einer Kontrollweisung; Inhaltliche Bestimmtheit einer

    Der Verurteilte muss der Weisung als solcher daher unmissverständlich entnehmen können, mit welchem Verhalten er gegen sie verstößt (KG, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 Ws 211/19, BeckRS 2019, 51984 Rn. 14; für Auflagen und Weisungen nach den § 56b , § 56c StGB vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 BvR 2343/14, NJW 2016, 148, 149).
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